Die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss

 

 

Querschnittstechnologie

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien. 

Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.

 

Gegenstand der Förderung: 

Elektrische Motoren und Antriebe

Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung

Ventilatoren

Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung

Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern

Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen

Frequenzumrichter

 

Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen. Die Förderung ist technologieoffen.

 

Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen Förderfähig sind insbesondere:
Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen wie z. B. Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen oder Austausch einzelner Komponenten, energieeffiziente Änderung der Prozessführung oder des Verfahrens, Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik inklusive Energiemanagementsoftware

 

Maßnahmen zur Abwärmenutzung wie z.B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik, Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen, Maßnahmen zur Verstromung von Abwärme (z.B. ORC-Technologie).

 

Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese überwiegend direkt für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden. Gebäudetechnische Anlagen, die überwiegend der Raumluftkonditionierung für den Aufenthalt von Personen dienen und in den Anwendungsbereich der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) fallen, sind hingegen nicht Gegenstand der Förderung.

 

Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte, wie z.B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Nutzung erneuerbarer Energien, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung.

 

Unser Rundum Sorglos Paket:

• Wir machen für Sie die Arbeit, Sie profitieren !
• Kostenlose Projektprüfung und Erstgespräch der Fördermöglichkeiten
• Bewertung der Förderchancen
• Vertragsabschluss und Beantragung der Fördermittel
• Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen
• Nachweisverfahren und Auszahlung Förderung durch die Behörde.

 

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