Querschnittstechnologie
Die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss
Querschnittstechnologie
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.
Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.
Gegenstand der Förderung:
Elektrische Motoren und Antriebe
Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
Ventilatoren
Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
Frequenzumrichter
Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen. Die Förderung ist technologieoffen.
Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen Förderfähig sind insbesondere:
Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen wie z. B. Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen oder Austausch einzelner Komponenten, energieeffiziente Änderung der Prozessführung oder des Verfahrens, Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik inklusive Energiemanagementsoftware
Maßnahmen zur Abwärmenutzung wie z.B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik, Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen, Maßnahmen zur Verstromung von Abwärme (z.B. ORC-Technologie).
Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese überwiegend direkt für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden. Gebäudetechnische Anlagen, die überwiegend der Raumluftkonditionierung für den Aufenthalt von Personen dienen und in den Anwendungsbereich der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) fallen, sind hingegen nicht Gegenstand der Förderung.
Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte, wie z.B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Nutzung erneuerbarer Energien, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung.
Unser Rundum Sorglos Paket:
• Wir machen für Sie die Arbeit, Sie profitieren !
• Kostenlose Projektprüfung und Erstgespräch der Fördermöglichkeiten
• Bewertung der Förderchancen
• Vertragsabschluss und Beantragung der Fördermittel
• Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen
• Nachweisverfahren und Auszahlung Förderung durch die Behörde.
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