Kälte-Klimaanlagen

 

Ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele kann dabei im Bereich der Kälte- und Klimatechnik durch Steigerung der Energieeffizienz, Minderung des Kältebedarfs sowie durch die weitere Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase geleistet werden. Deshalb fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit den stärkeren Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik durch Investitionszuschüsse.

Fördergegenstand:
Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn
1. diese neu errichtet bzw. neu installiert werden oder
2. die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird, jedoch das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt.
Bei diesen Anlagen werden zudem ergänzende Komponenten gefördert, beispielsweise Wärmepumpen sowie Wärme- und Kältespeicher, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems zusätzlich verstärken.

 

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